
Medizinrecht Düsseldorf
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Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
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Behandlungsfehler passieren - Auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer optimalen Behandlung und einem angemessenen Schmerzensgeld.
- heraus findet, ob und an welcher Stelle Fehler passiert sind.
- ausschließlich Patienten-Interessen vertritt. Rechtsanwalt Rath vertritt Krankenhäuser und Ärzte nicht. Daher besteht nicht die Gefahr, dass die Interessen von Geschädigten nicht mit ganzer Kraft verfolgt werden.
- Ihnen eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung ihrer Erfolgsaussichten anbietet.
- bereits viele Prozesse gegen Kliniken und Ärzte geführt hat. So profitieren Sie von der Erfahrung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt im Medizinrecht. Dabei wird Ihnen die Sicherheit vermittelt, auch langjährige Auseinandersetzungen durchzustehen. Rechtsanwalt Rath weiß, wann es sich lohnt, einen Kampf aufzunehmen oder wann es an der Zeit ist, einen Vergleich zu schließen.
Wenn Sie keine eigene Klärung mit dem Arzt finden konnten, helfen wir Ihnen. Professionell, zielstrebig und ohne Verzögerung.
Wir fordern als erstes eine Kopie Ihrer Patientenakte mit allen Röntgenbildern, OP-Berichten oder Laborbefunden an. Dabei können wir uns auf § 630g BGB berufen, wonach Ärzte verpflichtet sind, unverzüglich Einsicht in die vollständige Akte gewähren. Ärzte müssen genau notieren, wie Sie behandelt und welche Untersuchungen und Therapien konkret veranlasst wurden. In der Patientenakte befinden sich auch wichtige weitere Dokumente, nämlich Röntgenbilder, Laborwerte, Operationsberichte und Briefe von überweisenden Kollegen. Dadurch können wir beweisen, welche Untersuchungen und Therapien der Arzt veranlasst hat – und welche nicht.
Vor Gericht helfen genaue Schilderungen und substantiierte Darlegungen von dem, was genau passiert ist. Schreiben Sie so früh wie möglich Gedächtnisprotokolle, damit keine Einzelheiten im Laufe der Zeit vergessen werden:
Welche Ärzte haben was mit Ihnen besprochen? Wann und wo ist das genau geschehen? Welcher Chirurg hat operiert, welcher Anästhesist war für die Narkose verantwortlich? Wann, wo und wie fanden welche Untersuchungen statt? Was waren die konkreten Empfehlunhgen und Beratungen? Wie erfolgte die Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen? Schreiben Sie sich auch Namen und Adressen von anderen Patienten auf, die später als Zeugen benannt werden können.
Die Höhe von Schmerzensgeld und Schadenersatz müssen wir mit Arzt, Krankenhaus und deren Versicherer aushandeln. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung ihres Falls kostenlos an.
Ansprüche verjähren mit einer Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt erst, wenn Sie vermuten oder erfahren, dass ein Behandlungsfehler entstanden ist. Das kann auch Jahre nach der Behandlung sein. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, während ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer anhängig ist. Über andere Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen werden wir Sie beraten und die nötigen Vereinbarungen treffen oder entsprechende gerichtliche Maßnahmen in die Wege leiten.
Wir bieten Lösungen, wenn bei der Bearbeitung ihrer Fälle wegen Erwerbsminderung, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen klar wird, dass vor allem im Bereich Medizinrecht dringender Handlungsbedarf besteht. Dem tragen wir Rechnung. Somit können wir auch in den Schnittstellen aus einer Hand unsere kompetenten Dienste anbieten - von Beratung über Geschäftsvertretung bis zur Prozessführung. Wir stehen mit unserem Angebot ab sofort für alle Fragen des Medizinrechts zu ihrer Verfügung:
Bei all diesen Fragen gerade auch mit Schnittpunkten zum Sozailrecht können wir Ihnen kompetente Antworten und Hilfe anbieten. Auch prüfen wir, ob Ihnen arbeitsrechtlich geholfen werden kann (besondere Schutzvorschriften). Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin!
Auch wenn Sie noch so wütend und verzweifelt sind, raten wir von einer Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Arzt dringend ab. Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Sache häufig für längere Zeit behindert oder gar blockiert. Ärzte dürfen im Strafverfahren die Aussage verweigern und können Unterlagen zurückhalten. Die Möglichkeiten der Patienten und ihrer Anwälte sind dadurch stark eingeschränkt.